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Für die For­mu­lie­rung und Bestel­lung der Mess­in­ten­tio­nen, bit­ten wir Sie, fol­gen­de Regeln zu beachten:

Es soll der Name der/des Ver­stor­be­nen genannt wer­den. Anony­me For­mu­lie­run­gen (wie z.B. „für einen Ver­stor­be­nen“, „für einen Vater“) sind nicht sinn­voll. „Ich habe dich beim Namen geru­fen, du gehörst mir“, so betet die kirch­li­che Begräb­nis­lit­ur­gie nach dem Buch Jesa­ja für eine(n) Verstorbene(n). Wir dür­fen also ruhig den Namen eines lie­ben Men­schen kon­kret nen­nen, für den wir beten wollen.

Statt der unge­nau­en For­mu­lie­rung „für Hans Mey­er und ver­stor­be­ne Ange­hö­ri­ge“ wird die kon­kre­te Fami­lie genannt: „für † Hans Mey­er und für alle Leb. u. †† der Fami­li­en Mey­er und Schmitt“.

Außer beim 1. Jahr­ge­dächt­nis wird kei­ne Zahl hin­zu­ge­fügt, wie z.B. „17. Jahr­ge­dächt­nis“. Es heißt dann ein­fach „Jahr­ge­dächt­nis“, kurz JG. Wie lan­ge ein Ver­stor­be­ner schon von uns gegan­gen ist, kann im per­sön­li­chen Beden­ken und Aus­tausch ver­blei­ben. Der Name der/des Ver­stor­be­nen wird beim 1. JG und 6WA im Hoch­ge­bet erwähnt.

Bei Pri­vat­per­so­nen wird nicht erwähnt oder gar ver­le­sen, wer es war, der die Mes­se bestellt hat. Bei Ver­ei­nen oder Grup­pen des kirch­li­chen und öffent­li­chen Lebens kann dies, um der Gemein­schaft­lich­keit
wil­len, kurz in Klam­mern hin­ter den Namen geschrie­ben wer­den, also z.B. „für † Emi­lie Klein (Frau­en­ge­mein­schaft)“, „für † Jür­gen Schmitt (Nach­barn)“, „für † Josef Mül­ler (Kegel­club)“.

Falls aus beson­de­ren Grün­den eine dis­kre­te Form der
Mess­be­stel­lung gewünscht wird, ohne dass das Anlie­gen aus­drück­lich genannt wird, so ist dies wei­ter­hin mög­lich mit der For­mu­lie­rung
„in bestimm­ter Mei­nung“. Damit wird für die­ses Anlie­gen still gebe­tet und die Mes­se in die­sem Anlie­gen gefei­ert. Die For­mu­lie­rung wird dann aber nicht extra verlesen.

Eine Mes­se kann natür­lich nicht nur für Ver­stor­be­ne bestellt wer­den. Auch für Leben­de kann und soll gebe­tet wer­den oder für ein
beson­de­res Anlie­gen. Dies muss nicht aus­drück­lich genannt wer­den, soll dann aber auch so kon­kret wie mög­lich for­mu­liert wer­den, z.B.: „für einen Schwer­kran­ken“, „für eine bevor­ste­hen­de Prü­fung“, „für unse­re Pries­ter“, „für den Frie­den“, „für die Rei­sen­den und Urlau­ber“, „für eine bevor­ste­hen­de Ope­ra­ti­on“, „zum Dank“. Namen von
leben­den Per­so­nen wer­den als Inten­ti­on nicht mehr zuge­las­sen.
Nur kon­kre­te Anlie­gen wer­den verlesen.

Nicht jeder Ein­zel­fall kann hier auf­ge­führt und erläu­tert wer­den. Wir müs­sen uns vor­be­hal­ten, ein­zel­ne For­mu­lie­run­gen ent­spre­chend den Regeln sinn­ge­mäß anzu­pas­sen. Dies dient der Ein­heit­lich­keit und dem bes­se­ren Ver­ständ­nis für das gemein­sa­me Gebet.

Lie­be Schwes­tern und Brü­der, es ist ein alter und guter Brauch,
Inten­tio­nen für die Hei­li­ge Mes­se zu bestel­len, den wir ger­ne wei­ter pfle­gen wol­len. Wegen der hohen Wert­schät­zung muss hier­bei auf beson­de­re Stim­mig­keit geach­tet wer­den. Wir dan­ken Ihnen herz­lich für Ihr Ver­ständ­nis und für Ihre Auf­merk­sam­keit bei der Beach­tung der vor­ste­hen­den Erläuterungen.

Ihr Pfar­rer Dirk Salzmann