

Die Krankensalbung
Vor dem II. Vatikanischen Konzil galt die Regelung, dass die Krankensalbung (damals „Letzte Ölung“ genannt) nicht empfangen werden konnte, wenn sich ein Gläubiger nicht in Todesgefahr befand. Das Konzil hat hier eine Änderung vorgenommen: Der Zeitpunkt der Spendung dieses Sakraments ist bereits gekommen, wenn ein Gläubiger beginnt, wegen Krankheit oder Alters sich in Gefahr zu befinden, womit eine Situation gegeben ist, die sein Leben bedroht.
Damit ist zunächst noch nicht die drängende Gefahr des unmittelbar bevorstehenden Todes gemeint, sondern bereits eine beginnende Gefährdung des Lebens, ein bedrohlich angegriffener Gesundheitszustand, der bei einer schweren Krankheit unterstellt wird. Der Kranke soll nämlich diese für ihn existentiell schwierige Situation einer gefährlichen Krankheit von vornherein mit Gottes Hilfe durchstehen.
Das Sakrament kann wiederholt werden, wenn der Kranke, nachdem er gesundet war, erneut in schwere Krankheit gerät, oder wenn, bei Andauern derselben Krankheit, die Gefahr größer wird.
Nicht gespendet werden darf das Sakrament der Krankensalbung also bei jeder beliebigen Krankheit, älteren Menschen ab Erlangen einer bestimmten Altersgrenze oder aber in einer gefährlichen Situation, die nicht durch Krankheit oder Alter bedingt ist (z.B. Krieg).
Für gemeinschaftliche Feiern, wie sie in einigen Gemeinden des Pastoralen Raums üblich sind, gilt die einheitliche Regelung, dass diese Feiern mit einer Einzelsegnung abgeschlossen werden. Die Krankensalbung aber wird denjenigen gespendet, die ihren Wunsch vorher an den Priester, der das Sakrament spendet, herangetragen haben.