Die künftige Pfarreistruktur
erste Diskussion der Empfehlung
Am 18.03.2023 waren alle gewählten Vertreter aus den Gremien unseres Pastoralen Raums, alle Mitglieder der Gemeindeausschüsse sowie das Pastoralteam zu einer Informationsveranstaltung in den Gemeindesaal von St. Josef eingeladen. Dort wurde die Empfehlung der Steuerungsgruppe zur künftigen Pfarreistruktur vorgestellt und diskutiert.
Die allgemeine Entwicklung in der katholischen Kirche, die auch bei uns deutlich sichtbar wird, lässt es notwendig erscheinen, über die Tragfähigkeit der bisherigen Verwaltungsstrukturen in unserem Pastoralen Raum nachzudenken. Der deutliche und weiter zu erwartende Rückgang der Anzahlen an Katholiken, Gottesdienstbesuchern, Haupt- und Ehrenamtlichen wird auch bei uns mittel- bis langfristig dazu führen, dass der Pastorale Raum in seiner bisherigen Organisationsform keinen Bestand haben kann. Es gilt, Kräfte zu bündeln und dazu auch Verwaltungsstrukturen zentraler aufzustellen. Dies betrifft unter anderem die Vermögensverwaltung, die bisher den neun Kirchenvorständen obliegt und die künftig in einem gemeinsamen Kirchenvorstand konzentriert werden soll. Eine solche Veränderung soll zum Nutzen aller sein und letztlich dazu dienen, ein funktionierendes Gemeindeleben an unseren weiterhin bestehenden Kirchorten zu erhalten und zu stärken.
Aus unserer Pastoralvereinbarung von 2019 ergab sich der Auftrag, über eine solche Veränderung nachzudenken und diese gegebenenfalls auf den Weg zu bringen. Um dazu eine Empfehlung zu erarbeiten, wurde eine Steuerungsgruppe aus Mitgliedern aller Gemeinden und gewählten Gremien eingesetzt. Seit November 2021 hat sich diese mit den verschiedenen Rechtsformen, die das Bistum hier vorsieht, auseinandergesetzt und diese in ihren Konsequenzen bedacht. Es wurden Experten aus Paderborn angehört, Erfahrungsberichte eingeholt, Statistiken ausgewertet und Zielsetzungen der Pastoral besprochen. Nach gründlicher Prüfung kam die Steuerungsgruppe schließlich dazu, die Empfehlung zur Bildung einer Großpfarrei auszusprechen, die jetzt erstmals zur Diskussion gestellt wurde.
Etwa 100 Personen waren der Einladung dazu gefolgt. Nach einem Überblick über die möglichen Rechtsformen für die Pfarreistruktur wurde das von der Steuerungsgruppe empfohlene Modell – Großpfarrei mit Ein- und Rückpfarrung nach St. Marien – ausführlich vorgestellt und begründet. Die rege Aussprache machte im Anschluss deutlich, dass zwar viele Detailfragen noch offen sind und auch Sorgen geäußert wurden, aber diese Empfehlung kaum Ablehnung erfuhr. Ein Großteil der Besucher konnte der Empfehlung zustimmen.
Die Steuerungsgruppe nimmt nun gerne alle Fragen und Anregungen auf, um darauf in den zu diesem Thema als nächstes anstehenden Gemeindeversammlungen (siehe anschließende Terminliste) einzugehen. In diesen Versammlungen sollen sich alle Gemeindemitglieder zum Thema informieren und äußern können, bevor – dies berücksichtigend – ein Votum des GPGR und die Beschlüsse aller Kirchenvorstände zur künftigen Pfarreistruktur anstehen.
Einen wichtigen Schritt in diesem Vorhaben konnten wir nun in der Veranstaltung am 18.03. gehen. Die vielen Teilnehmer bereicherten durch ihre Diskussionsbereitschaft, ihre Anregungen und durch ihr kritisches Hinterfragen den vor uns liegenden Entscheidungsprozess. Dazu trug nicht zuletzt die angenehme Atmosphäre des Nachmittags bei, die von der besonnenen Moderation durch Pastor Markus Menke und der Gastlichkeit in der Gemeinde St. Josef getragen wurde. Ein herzliches Dankeschön gilt dem Team von St. Josef, das so aufmerksam für das Wohlbefinden aller Gäste gesorgt hat.
Die Eindrücke dieses Nachmittags lassen uns hoffnungsvoll und gespannt auf die kommenden Veranstaltungen blicken.
Für die Steuerungsgruppe:
Herbert Grawe
(Vorsitzender des GPGR)
An folgenden Tagen finden die Gemeindeversammlungen immer um 19.00 Uhr statt:
19.04. Liebfrauen
26.04. St. Petrus Canisius
03.05. St. Josef
09.05. St. Meinolf
10.05. Herz Jesu
16.05. St. Bonifatius
23.05. St. Michael
31.05. St. Konrad
13.06. St. Marien
Falls Sie an dem Tag der Versammlung Ihrer Wohnpfarrei verhindert sind, können Sie an jeder anderen Gemeindeversammlung teilnehmen.