Die neue Coronaschutzverordnung NRW ist da. Für Gottesdienstbesucher gibt es Änderungen, die seit Montag, den 25. Januar 2021 gelten:
1) Pflicht zum Tragen einer „medizinischen Maske“
bei allen Gottesdiensten!
2) Abstand halten — mindestens 1,50 Meter
Es dürfen nur die markierten Plätze besetzt werden.
3) Die Anzahl der Plätze wird bei einer Inzidenz über 200 um 30 % reduziert.
Hinsichtlich der Sonntagsgottesdienste achten Sie auf kurzfristige Bekanntmachungen in der Kirche und im Internet auf www.hagen-mitte-west.de, ob sie ausgesetzt werden.
4) Für die Rückverfolgbarkeit ist es notwendig, dass sich alle Gottesdienstbesucher auf den ausliegenden Zetteln registrieren.
Personen, die keine medizinische Maske tragen, dürfen seit 25. Januar nicht mehr am Gottesdienst teilnehmen. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren, bei denen eine Alltagsmaske genügt, wenn die medizinische Maske auf das kindliche Gesicht nicht passt.