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Die neue Coronaschutzverordnung NRW ist da. Für Gottesdienstbesucher gibt es Änderungen, die seit Montag, den 25. Januar 2021 gelten:

1) Pflicht zum Tra­gen einer „medi­zi­ni­schen Mas­ke“
bei allen Gottesdiensten!

2) Abstand hal­ten — min­des­tens 1,50 Meter
Es dür­fen nur die mar­kier­ten Plät­ze besetzt werden.

3) Die Anzahl der Plät­ze wird bei einer Inzi­denz über 200 um 30 % redu­ziert.
Hin­sicht­lich der Sonn­tags­got­tes­diens­te ach­ten Sie auf kurz­fris­ti­ge Bekannt­ma­chun­gen in der Kir­che und im Inter­net auf www.hagen-mitte-west.de, ob sie aus­ge­setzt wer­den.

4) Für die Rück­ver­folg­bar­keit ist es not­wen­dig, dass sich alle Got­tes­dienst­be­su­cher auf den aus­lie­gen­den Zet­teln registrieren.

Per­so­nen, die kei­ne medi­zi­ni­sche Mas­ke tra­gen, dür­fen seit  25. Janu­ar nicht mehr am Got­tes­dienst teil­neh­men. Aus­ge­nom­men sind Kin­der unter 14 Jah­ren, bei denen eine All­tags­mas­ke genügt, wenn die medi­zi­ni­sche Mas­ke auf das kind­li­che Gesicht nicht passt.