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Dechant Die­ter Aufenanger

Lie­be Gemein­de­mit­glie­der von St. Marien,

hier­mit lade ich Sie für die Wahl zum Pfar­rer der Kir­chen­ge­mein­de St. Mari­en Hagen für Samstag/Sonntag, 1./2. Mai 2021, herz­lich ein. Ein­zi­ger Kan­di­dat ist Pas­tor Dirk Salz­mann. Durch die Stimm­ab­ga­be kann Zustim­mung oder Ableh­nung aus­ge­drückt werden.

Die Wahl­hand­lung ist im Pfarraum von St. Mari­en, Hoch­str. 83a (Ein­gang vom Kirch­platz aus), am

Sams­tag, 1. Mai, 17.30 Uhr bis 19.15 Uhr und Sonn­tag,  2. Mai,  9.30 Uhr bis 12.45 Uhr und
17.30 Uhr bis 19.15 Uhr.

Wahl­be­rech­tigt sind die Mit­glie­der der Kir­chen­ge­mein­de St. Mari­en, die am Wahl­ta­ge 18 Jah­re alt sind und ihren Haupt­wohn­sitz in der Kir­chen­ge­mein­de St. Mari­en haben.

Auf Antrag ist auch Brief­wahl mög­lich. Der Antrag kann bis zum Vor­tag der Wahl gestellt wer­den. Er ist über das Pfarr­bü­ro St. Mari­en an den Wahl­lei­ter zu rich­ten. Die Brief­wahl­un­ter­la­gen kön­nen Ihnen ab dem 19. April 2021 zuge­sandt wer­den. Der Wäh­ler hat dafür zu sor­gen, das sei­ne Brief­wahl­un­ter­la­gen bis zum Ende der fest­ge­setz­ten Wahl­zeit, 2. Mai 19.15 Uhr, beim Wahl­vor­stand eingehen.

gez.
Dechant Die­ter Auf­en­an­ger, Wahlleiter

 

Nicht wahl­be­rech­tigt ist:

  1. der­je­ni­ge, für den wegen einer psy­chi­schen Krank­heit oder einer geis­ti­gen oder see­li­schen Behin­de­rung zur Besor­gung aller sei­ner Ange­le­gen­hei­ten ein Betreu­er bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Auf­ga­ben­kreis des Betreu­ers die in § 1896 Abs.4 und § 1905 des Bür­ger­li­chen Gesetz­bu­ches bezeich­ne­ten Ange­le­gen­hei­ten nicht erfasst,
  2. wer infol­ge straf­ge­richt­li­cher Ver­ur­tei­lung das Recht, in öffent­li­chen Ange­le­gen­hei­ten zu wäh­len oder zu stim­men, nicht besitzt,
  3. wer als Welt- oder Ordens­geist­li­cher dem Seel­sor­ge­kle­rus angehört,
  4. wer mit der Stra­fe der Exkom­mu­ni­ka­ti­on durch rich­ter­li­ches Urteil oder durch Dekret, durch das die Stra­fe ver­hängt oder fest­ge­stellt wir, belegt ist,
  5. wer von der Gemein­schaft der Kir­che offen­kun­dig abge­fal­len ist und
  6. wer das Wahl­recht nach § 6 Abs. 4 oder § 7 Abs. 2 des Geset­zes über die Ver­wal­tung des katho­li­schen Kir­chen­ver­mö­gens vom 24.07.1924 (GS. S. 585) ver­lo­ren hat.

 

Pas­tor Dirk Salzmann

Hier ist ein link zum Live-Mit­schnitt der Mess­fei­er von Pas­tor Salz­mann am 25. März 2021 in der Marienkirche