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Ab dem 30. Mai müssen Gottesdienstbesucher registriert werden

In den ein­zel­nen Kir­chen wer­den Daten zur Regis­trie­rung erho­ben. Die Anga­ben sind frei­wil­lig. Wer die Anga­ben ver­wei­gert, darf nicht am Got­tes­dienst teilnehmen.

Die Unter­la­gen wer­den 4 Wochen auf­ge­ho­ben, danach wer­den sie ver­nich­tet. Zum Down­load der Ein­wil­li­gung kli­cken Sie bit­te hier.

Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen zum Daten­schutz fin­den Sie in den Aus­hän­gen der Kir­chen oder nach­fol­gend, wenn Sie den But­ton anklicken.